Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Shop (Stand: 01.10.2017)


1.   Allgemein Geltungsbereich

1.1. Für alle Verkäufe, Lieferungen und Leistungen (im folgenden „Leistungen“ der KARL MAYER STOLL Textilmaschinenfabrik GmbH und der mit konzernmäßig verbundenen Unternehmen mit Sitz in Deutschland („KARL MAYER“), die über den Online-Shop der KARL MAYER STOLL Textilmaschinenfabrik GmbH („Online-Shop“) mit einem Besteller („Kunde“) abgeschlossen werden, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).

1.2. Verbraucher sind von der Nutzung des Online-Shops ausdrücklich ausgeschlossen, mit ihnen werden keine Verträge geschlossen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt

1.3. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, die von diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen oder dem Gesetz abweichen, wird widersprochen. Sie werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn KARL MAYER in Kenntnis dieser entgegenstehenden oder abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden Aufträge annehmen oder durchführen sollte.

1.4. Mit der Absendung seiner Bestellung erkennt der Kunde die Liefer- und Zahlungsbedingungen als rechtsverbindlich an.


2.   Angebot, Vertragsschluss, Leistungsgegenstand und -umfang

2.1. Die Darstellung der Produkte in dem Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Der Kunde kann diese Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und die Eingaben vor Absenden der verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem er die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzt. Durch Anklicken des Bestellbuttons gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar.

2.2. KARL MAYER kann die Bestellung durch Versand einer Annahmeerklärung in separater E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von zwei Tagen annehmen. Ein bindender Vertrag kann bei Kreditkartenzahlung auch bereits vorher zum Zeitpunkt der Kreditkartenbelastung zustande kommen.

KARL MAYER ist grundsätzlich nicht verpflichtet An- oder Vorgaben des Kunden, auf der von KARL MAYER das Angebot oder die Annahmeerklärung stützt, auf Richtigkeit oder daraufhin zu prüfen, ob mit der Ausführung der Bestellung in fremde Schutzrechte eingegriffen wird. Risiken, die KARL MAYER erkennt, werden dem Kunden mitgeteilt. 

2.3. Die in Datenblättern, Broschüren oder anderem Werbe- und Informationsmaterial von KARL MAYER enthaltenen Informationen und Daten dienen lediglich als Richtschnur und werden nur dann verbindlicher Inhalt des Vertrages, wenn KARL MAYER dem ausdrücklich zugestimmt hat. Die in dem Online-Shop verwendeten Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind.

2.4. Beschaffenheits- und Haltbarkeitsangaben gelten nur dann als Garantien, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Dasselbe gilt für die Übernahme eines Beschaffungsrisikos.

2.5. KARL MAYER liefert mangels abweichender schriftlicher Vereinbarungen innerhalb der Toleranz, die nach den einschlägigen deutschen oder europäischen Industrienormen, insbesondere DIN, VDE, EN ISO o.ä. zulässig ist.

2.6. Technische Änderungen, die aus Fertigungsgründen oder wegen Gesetzesänderungen notwendig sind oder der Produktpflege dienen, sind zulässig, wenn sie für den Kunden zumutbar sind.

2.7. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen sind Deutsch und Englisch.

2.8. KARL MAYER speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden die Bestelldaten und die AGB per E-Mail zu. Die AGB kann der Kunde jederzeit auch hier auf diesen Webseiten einsehen. Die vergangenen Bestellungen kann der Kunde über sein Kunden-Login in seinem Konto einsehen.

 

3.   Lieferumfang

3.1. Art und Umfang der Leistungen bestimmen sich nach der Annahmeerklärung der KARL MAYER.

3.2. Sind zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung keine oder nicht die bestellte Anzahl des gewählten Produktes verfügbar, so teilt die KARL MAYER dies dem Kunden per Email mit. Sollten bereits Zahlungen geleistet worden sein, werden diese erstattet. Ist das Produkt in Gänze oder nicht in der gewählten Anzahl verfügbar, so kann KARL MAYER von einer Annahmeerklärung absehen oder ist zu Teillieferungen berechtigt

 

4.   Lieferfrist 

4.1. Es gilt die in der Annahmebestätigung erklärte Lieferfrist.

4.2. Fälle höherer Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und ähnliche Umstände außerhalb des Einflussbereichs der KARL MAYER befreien KARL MAYER für die Dauer der Störung und dem Umfang ihrer Wirkung von der Pflicht zur Vertragserfüllung. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei den Zulieferern von KARL MAYER eintreten oder wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem KARL MAYER sich bereits in Verzug befindet. Beginn und Ende solcher Leistungshindernisse teilt KARL MAYER dem Kunden unverzüglich mit.

4.3. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung seitens KARL MAYER sind, mit Ausnahme der in der Ziffer 6.5 geregelten Einschränkungen, in jedem Fall ausgeschlossen.

KARL MAYER wird in jedem Fall eine Karenzzeit von 2 Wochen bei der Überschreitung einer erklärten Lieferzeit gewährt.

4.4. Die Preisgefahr, also die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung, geht mit Bereitstellung der Ware im Lieferwerk der KARL MAYER auf den Kunden über und zwar auch dann, wenn KARL MAYER zusätzliche Leistungen wie Verladung oder Transport übernommen hat.

4.5. Verzögert sich die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Mitteilung über die Leistungsbereitschaft auf ihn über. KARL MAYER darf in diesem Fall die Ware dem Kunden als geliefert berechnen und sie auf Kosten und Gefahr des Kunden lagern. Auf Wunsch des Kunden versichert KARL MAYER die Ware auf seine Kosten gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden.

 

5.   Preise, Zahlung und Lieferbedingungen

5.1. Die Preise verstehen sich in Euro ab Werk, ausschließlich Verpackung, Fracht, Transportversicherung, Montage und anderer Nebenkosten sowie bei Lieferung innerhalb Deutschlands zuzüglich gesetzlich geltender Umsatzsteuer, bei Lieferung außerhalb Deutschlands zuzüglich sämtlicher eventuell weiter anfallenden Steuern, Zöllen und Abgaben. Näheres zur Höhe der Nebenkosten ist bei den Angeboten im Online-Shop zu erfahren. Sämtliche Preisgestellungen unterliegen den „Internationalen Regeln für die Auslegung der handelsüblichen Vertragsformen – INCOTERMS neuester Fassung“.

5.2. Im Online-Shop stehen die Zahlungsarten Vorauskasse oder per Kreditkarte zur Verfügung. Die Belastung der Kreditkarte des Kunden erfolgt nachdem die Bestellung angenommen wurde, spätestens jedoch sieben Tage nach der Bestellung.

5.3. Der Kunde kann nur dann mit Gegenansprüchen aufrechnen, wenn diese schriftlich unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5.4. KARL MAYER liefert nur im Versandweg und nicht an Packstationen. KARL MAYER liefert grundsätzlich weltweit außer in Länder, in denen aufgrund von Embargovorschriften Deutschlands oder der EU keine Lieferung erfolgen darf.  Ferner erfolgt keine Lieferung in Länder, in denen KARL MAYER noch kein strategisches Kundenbetreuungs-Netzwerk unterhält. Der Kunde muss sich vor Bestellabgabe bei KARL MAYER informieren, ob eine Lieferung in das gewünschte Land möglich ist.

5.5. Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit der Abholung bei KARL MAYER STOLL Textilmaschinenfabrik GmbH, Industriestraße 1, 63179 Obertshausen, Deutschland zu den nachfolgend angegebenen Geschäftszeiten: Montags bis Donnerstags 08-16 Uhr und Freitags 08-14 Uhr außer an Feiertagen. Der Kunde muss die KARL MAYER STOLL Textilmaschinenfabrik GmbH spätestens zwei Werktage vor der Abholung informieren, damit die Ware bereitgestellt werden kann.

5.6. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, ist KARL MAYER verpflichtet, den Kunden auf folgendes hinzuweisen: Eine eventuelle Entsorgungsverantwortung sowie Kostentragung nach dem Elektrogesetz übernimmt der Kunde als Besteller. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.

5.7. Dem Kunden als Unternehmer wird kein freiwilliges Widerrufs- oder Rückgaberecht eingeräumt. Im Falle einer Rücksendung hat daher der Kunde die Kosten zu tragen.

5.8. Erfolgt die Abnahme einer abnahmereifen Leistung trotz angemessener Frist ohne Verschulden von KARL MAYER nicht rechtzeitig oder unvollständig, lagert KARL MAYER die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden ein. Für die Lagerung berechnet KARL MAYER pro Monat der Abnahmeverzögerung eine Pauschale von 0,5% des Rechnungsbetrages. Alternativ behält sich KARL MAYER vor, die Lagerung je Tag und Tonne zu berechnen.

 

6.   Gewährleistung, Pflichten des Kunden bei Mängelansprüchen, Haftung und Schadenersatz 

6.1. Die Dauer der Gewährleistung für die von KARL MAYER gelieferten Teile beträgt 12 Monate, vom Lieferdatum ab Werk gerechnet. Für Teile, die einem natürlichen Verschließ unterliegen, gilt diese Gewährleistung nicht. Alle Mängel und Fehler, die sich im Laufe des oben genannten Zeitraums herausstellen und ihre Ursache nachweisbar in fehlerhaftem Material oder unsachgemäßer Ausführung haben, werden von KARL MAYER behoben. Die Gestellung von Austauschteilen erfolgt auf Basis „ab Werk 63179 Obertshausen, Deutschland“. Alle sonstigen mit der Gestellung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von KARL MAYER über.

6.2. Müssen beanstandete Teile zur Instandsetzung in das Lieferwerk zurückgesandt werden, so erfolgt der Transport in beide Richtungen auf Kosten des Kunden. Die Kosten des Transportes sind von KARL MAYER lediglich zu tragen, sofern nachweislich Mängel, die von KARL MAYER zu vertreten sind, an den Teilen nachgebessert werden. Schäden, die durch übermäßige Beanspruchung, Verwendung ungeeigneter Materialien, mangelhafte Betriebsvoraussetzung, ungenügende Wartung, fehlerhafte Bedienung, chemische, elektromechanische oder elektrische Einflüsse oder sonstigen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch usw. entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung. Für andere mittelbare oder unmittelbare Schäden lehnt KARL MAYER die Haftung ausdrücklich ab.

6.3. Gewährleistung und/oder gegebene Garantien erlöschen ganz bei fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, oder wenn Abänderungen oder unsachgemäße Reparaturen durch den Kunden oder Dritte vorgenommen werden. Die Gewährleistungsverpflichtung der KARL MAYER gilt nur gegenüber dem Kunden. Sie erlischt, wenn die Ware von dem Kunden an Dritte veräußert wird.

6.4. Nur unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten bzw. üblichen Beschaffenheit begründen keinen Mangel des Produktes oder der Leistung. Allgemeine Verwendungsangaben oder Anwendungsbeispiele in KARL Mayer-Produktbroschüren oder sonstigen Werbemitteln entbinden den Kunden nicht von einer eingehenden Prüfung, ob die Produkte auch für den von ihm beabsichtigten konkreten Verwendungszweck geeignet sind. Besondere Verwendungswünsche des Kunden sind nur maßgebend, wenn KARL MAYER dem Kunden bei Vertragsabschluss schriftlich bestätigt, dass die gelieferten Produkte für die vom Kunden beabsichtigte Verwendung geeignet sind.

6.5. Dem Kunden steht das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt nur dann zu, wenn KARL MAYER die Nacherfüllung nicht in angemessener Frist durchführt oder diese, trotz mehrfachen Versuchs (zumindest drei) nicht zur Beseitigung des Mangels geführt hat.

KARL MAYER haftet unbeschränkt bei ausdrücklicher Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie bei sonstigen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen. Anderweitige Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Dies bezieht sich insbesondere auf Schadenersatzansprüche einschließlich solcher wegen entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Kunden.

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch KARL MAYER, deren Erfüllung, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen darf, haftet KARL MAYER begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Verzugsfall haftet KARL MAYER mit 0,5 % des Wertes der verzögerten Leistung pro vollendeter Woche, maximal jedoch mit 5 % dieses Wertes. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.

6.6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen geltend nach Grund und Höhe auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen von KARL MAYER.

 

7.   Eigentumsvorbehalt

7.1. KARL MAYER bleibt Eigentümer aller gelieferten Produkte bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung durch den Kunden. Dies gilt auch dann, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Scheck- und Wechselforderungen sowie Forderungen aus laufender Rechnung oder Kontokorrent sind darin eingeschlossen.

7.2. Kunden sind Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen von Erzeugnissen, die unter diesem Eigentumsvorbehalt stehen, untersagt.

7.3. Eventuelle Be- oder Verarbeitung bzw. Vermischung durch den Kunden erfolgt im Auftrag von KARL MAYER. Sofern dadurch das Eigentum von KARL MAYER untergehen sollte, überträgt der Kunde schon jetzt seine Eigentumsrechte an dem neuen Erzeugnis an KARL MAYER. Der Kunde bleibt leihweise im Besitz des neuen Erzeugnisses. Im Falle der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Erzeugnisse tritt der Kunde schon jetzt die ihm durch den Weiterverkauf entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller Höhe, also auch hinsichtlich seines Mehrerlöses, bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche von KARL MAYER gegen den Kunden an KARL MAYER ab. Diese Abtretung nimmt KARL MAYER hiermit an. Das durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware entstandene Eigentum verwahrt der Kunde unentgeltlich für KARL MAYER mit.

7.4. Der Kunde wird die Vorbehaltsware gegen alle üblichen Risiken, insbesondere gegen Feuer-, Einbruchs- und Wassergefahren auf eigene Kosten angemessen versichern, sie pfleglich behandeln und ordnungsgemäß lagern.

7.5. Pfändungen oder Beschlagnahmen betreffend KARL MAYER unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Erzeugnisse von dritter Stelle sind KARL MAYER unverzüglich anzuzeigen. Etwaige Interventionskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden.

7.6. Der Kunde hat bei einem etwaigen Übergang seines Geschäfts auf einen Dritten diesen von dem Vorbehaltseigentum der KARL MAYER und dem verlängerten bzw. erweiterten Eigentumsvorbehalt zu unterrichten und dem Dritten die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen zu übertragen.

7.7. Übersteigt der Wert der für KARL MAYER bestehenden Sicherheiten die Forderungen von KARL MAYER insgesamt um mehr als 10 % gibt KARL MAYER entsprechende Sicherheiten nach eigener Wahl frei, wenn der Kunde dies verlangt.

7.8. Ist der Kunde in Zahlungsverzug ist KARL MAYER nach erfolglosem Ablauf einer von KARL MAYER gesetzten Nachfrist auch dann zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt, wenn KARL MAYER nicht vom Vertrag zurückgetreten ist.

 

8.   Risikoübertragung 

8.1. Der Versand erfolgt stets auf Risiko des Kunden "ab Werk gem. INCOTERMS neuester Fassung", auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die sachgemäße Aufbewahrung der am Bestimmungsort ankommenden Materialien. Die Versicherung gegen Feuer, Diebstahl etc. ist Sache des Kunden.

8.2. Wird der Versand oder die Zustellung durch den Kunden verzögert, so geht in beiden Fällen bereits vom Tage der Versendungsbereitschaft das Risiko auf den Kunden über, jedoch ist KARL MAYER verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Kunden die von ihm verlangten Versicherungen abzuschließen.

 

9.   Haftung

Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche werden, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen; im Übrigen auf Ersatz von Schäden am Liefergegenstand beschränkt und insgesamt der Höhe nach auf den typischerweise bei Geschäften der fraglichen Art entstehenden Schaden, der sich am Wert des Liefergegenstandes orientiert, begrenzt, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch KARL MAYER. Sämtliche Ansprüche gegen KARL MAYER aus den vorgenannten Rechtsgründen verjähren spätestens 12 Monate nach Übergang des Risikos auf den Kunden.

 

10.   Gerichtsstand 

10.1. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind ausschließlich das Amts- bzw. Landgericht Frankfurt am Main zuständig. Ansonsten richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften.

10.2. Für den Inhalt und die Auslegung der Angebote, Auftragsbestätigungen und sonstiger Korrespondenz mit KARL MAYER gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland sowie der deutsche Text dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen vom 10. Juni 2016.

 

11.   Schlussbemerkungen 

11.1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen des Angebotes behält sich KARL MAYER das Eigentums  und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden Die Vervielfältigung solcher Gegenstände ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig. Das Gleiche gilt für die für die mit Hilfe dieser Fertigungsmittel hergestellten Produkte. Auf Verlangen, oder wenn der Auftrag nicht erteilt wird, sind die Angebotsunterlagen etc. unverzüglich an KARL MAYER zurückgeben.

11.2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann mündlich nicht abbedungen werden.

11.3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages insgesamt im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind vielmehr verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen. Gleiches gilt für eine etwaige Vertragslücke.

11.4. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) sowie das deutsche Kollisionsrecht.

11.5. Mit der Herausgabe dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen verlieren frühere, eventuell noch anderslautende Bedingungen, ihre Gültigkeit.